Wichtige Änderungen des Thüringer Fussballverbandes
Der Vorstand des Thüringer Fußballverbandes hat folgende Änderungen und Ergänzungen der Ordnungen des TFV mit Wirkung vom 01.07.2013 beschlossen. Dem Dokument könnt ihr alle Änderungen entnehmen.
1120045709-1369733318-Aenderungen_Ordnungen_01-07-2013.pdf (63597)
Eine wichtige Änderung betrifft auch uns hinsichtlich der Spielgemeinschaft:
"Die Bezeichnung der Spielgemeinschaft (SG) muss grundsätzlich die Vereins- bzw. Ortsnamen enthalten. Sollte der sportrechtlich haftende Verein der Spielgemeinschaft im regulären Vereinsnamen bereits als SG bezeichnet sein, so wird die Spielgemeinschaft zusätzlich mit dem Kürzel SpG geführt. Der im Antrag auf Bildung einer Spielgemeinschaft benannte erste Verein ist federführend und sportrechtlich haftend für die Spielgemeinschaft und allein verantwortlich (auch finanziell) gegenüber den Organen des Thüringer Fußball-Verbandes. In den amtlichen Spielplänen (DFBnet / Ansetzungsheft) wird nur der sportrechtlich haftende Verein genannt."
Bleibt abzuwarten, ob diese Regelung auch für unsere bestehende Spielgemeinschaft zutreffen wird.